Bürgerbüro Neckarweihingen - gerichtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit seiner Schließung.
Bürgerverein lehnt eine drohende Schließung des Bürgerbüros ab.
Sie ist das Herzstück des Neckarweihinger Rathausgebäudes und des ganzen Ortes.
Spendenaufruf für die anfallenden Prozesskosten. Angedrohter Verkauf des Rathausgebäudes wird abgelehnt.
Gegen die am 30.09.2026 von der Stadt Ludwigsburg gegen den erklärten Willen des Neckarweihinger Stadtteilausschusses und gegen den erbitterten Widerstand des Bürgervereins dieses Stadtteils herbeigeführte Schließung hat dieser Verein auf Beschluss seines Vorstandes und Beirats jetzt auf gerichtlichem Wege seinen Einspruch eingelegt. "Wir
berufen uns dabei auf den gültigen Eingemeindungsvertrag, der das Bürgerbüro im Stadtteil ausdrücklich garantiert. Ein Fachanwalt für kommunales Verwaltungsrecht vertritt den Bürgerverein vor Gericht und kümmert sich um alle juristischen Belange " erläutern Roland Schmierer, der Vorsitzende, und Claudia Böhm, seine Stellvertreterin.
Vorstand und Beirat des Bürgervereins rufen aus diesem Grund jetzt auch alle Ludwigsburger Bürgerinnen und Bürger, besonders der Stadtteile Poppenweiler und Neckarweihingen, dazu auf, den Verein bei seinem Kampf für den Erhalt der Bürgerbüros finanziell zu unterstützen. Die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, die dabei notwendigerweise entstehen, sind nicht unerheblich. Beträge können zu diesem Zweck auf das Vereinskonto des Bürgervereins mit dem Vermerk "Spende Prozesskosten" eingezahlt werden.
Kontaktdaten:
Bank: VR-Bank Ludwigsburg eG,
IBAN: DE16 6049 0150 0267 315007
BIC: GENODES1LBG
Einzahlungen mit vollständigem Namen und Adresse erhalten eine Spendenbescheinigung.
Angedrohter Verkauf des Neckarweihinger Rathausgebäudes
Ebenfalls angedroht wurde in diesem Zusammenhang inzwischen sogar der Verkauf des ganzen Neckarweihinger Rathauses. Das öffentliche und denkmalgeschützte Gebäude, in dem sich noch der Jugendtreff, die ehrenamtlich geführte Stadtteilbücherei und die Vereinsräume befinden, soll nach den kürzlich bekannt gewordenen Plänen der Stadt an eine Wohnbaugesellschaft veräußert werden.
Die Vorstands- und Beiratsmitglieder des Bürgervereins haben sich in ihren jeweiligen Sitzungen bereits grundsätzlich und ganz vehement gegen solche Überlegungen der Verwaltung ausgesprochen.
"Solange der Verbleib des Bürgerbüros im Stadtteil nicht juristisch geklärt ist, verbieten sich solche Überlegungen sowieso", stellen sie unmissverständlich fest.
Roland Schmierer
1. Vorsitzende Bürgerverein Neckarweihingen e.V.
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